Reisebedingungen
Wichtige Hinweise für die Jagdgäste aus nicht EU-Landen
Zur Beschaffung der Waffeneinfuhrgenehmigung sind beim ungarischen Zoll weiterhin die folgenden Unterlagen vorzuzeigen:
- reisepass
- einladungsbrief
- im Heitmatland gültige jagdkarte
Für die Beschaffung der Waffeneinfuhrgenehmigung können Sie ausschließlich die folgenden Grenzübergänge in Anspruch nehmen:
- Hegyeshalom /Nickelsdorf · Budapest – Flughafen Liszt Ferenc
Zur Mitnahme von Trophäen in die Länder außerhalb der EU sind die folgenden Unterlagen den Zollbehörden wo Sie die EU verlassen, zu übergeben:
- Bezahlte Rechnung
- Zolldeklaration
- Trophäenbewertungsdokumenten
- Tierärztliches Zeugnis / unterzeichnet durch einen ungarischen Amtstierarzt
Wichtige Hinweise für die Jagdgäste aus EU-Landen
Benötigte Dokumente:
- Reisepass oder Personalausweis
- EU Feuerwaffenpass
- Einladungsbrief
Einfuhr von Waffen:
Einer Waffeneinfuhrgenehmigung bedarf es künftig nicht mehr. Die Waffen dürfen im Rahmen ds New Yorker Abkommens ausschliesslich mit dem Europäischen Feuerwaffenpass transportiert werden.
Zollkontrolle:
Innerhalb der Binnengrenzen der EU werden zukünftig keine Zollkontrollen mehr durchgeführt, aber nach gebräuchlicher Praxis der EU können mobile Zollbeamte im Umkreis der Grenze ca. 30 km jederzeit die Jäger kontrollieren.
Rechtliche Regelung:
Die rechtlichen Grundlagen zur Regelung der Jagdvermittlung ändern sich nicht. Das bedeutet, daß die Voraussetzung für eine Jagd in Ungarn weiterhin der Jagdvertrag ist. Einen solchen Vertrag über eine Jagdvermittlung dürfen weiterhin nur die vom Ungarischen Wirtschaftsministerium registrierten Unternehmen abschließen. Darüber hinaus bedarf es zur Jagd einer ungarischen Jagdkarte sowie einer Haftpflichtversicherung. Ein Jagdvertrag darf nur mit solchen Jagdgästen abgeschlossen werden, die in ihrem Heimatland über eine gültige Jagdkarte verfügen. Im Falle des Erlegens vom geschützten Wild sind nach Maßgabe der jeweils geltenden Gesetze Strafen zu zahlen.
Grenztierärztliche Untersuchung:
Gemäß den Richtlinien der EU werden künftig bei Trophäen und Wildbret an den Grenzübergängen keine tierärztlichen Untersuchungen mehr durchgeführt. Beim Transport von Trophäen und Wildbret werden für eine mögliche Kontrolle die Rechnung die Trophäenbewertungsurkunde benötigt.
HINWEISE ZUR JAGDAUSÜBUNG
Im Interesse der erfolgreichen Jagd ist der Jagdgast verpflichtet, den Anweisungen des Jagdführers zu folgen. Der Jagdgast darf nur das vom Jagdführer bestimmte und zum Abschuss freigegebene Wild erlegen. Falls geschützte Tierarten geschossen werden, muss der Jagdgast dafür ihren Naturschutzwert bezahlen.
Die Trophäe des erlegten Wildes steht dem Jagdgast zu, das Wildbret und die Decke können gegen Bezahlung gekauft werden.
Falls ein angeschossener Trophäenträger später verendet aufgefunden wird, wird der für das Anschweißen verrechnete Betrag vom Abschusspreis der Trophäe bei der Endabrechnung abgezogen.
Jede in Ungarn erbeutete Trophäe ist bei der staatlichen Landes- bzw. Komitatsbewertungskommission zu bewerten.
Die Landesbewertungskommission ist berechtigt, Trophäen mit hoher Punktzahl zum nationalen Wert zu deklarieren, in diesem Fall bleibt die Trophäe im Besitze des ungarischen Staates. Der Jagdgast bezahlt 25 % des Abschusspreises und erhält eine kopie der Trophäe.
Der Jagdgast ist verpflichtet, eine 15 %-ige Abweichung von dem vertraglichen Trophäengewicht zu akzeptieren (ausser dem Keiler). Im Falle einer größeren Abweichung wird eine Vereinbarung zwischen dem Jagdgast, dem Revier und der Jagdvermittler vorgenommen.
Die Zahlungsverpflichtungen des Jagdgastes erstrecken sich auf alle abgegebenen Schüsse sowie im Revier in Anspruch genommenen Dienstleistungen, welche in die Abschussliste verpflichtend eingetragen und mit der Unter - schrift des Jagdgastes sowie des Jagdveranstalters anerkannt werden.
Laut den ungarischen Jagdgesetzen darf jeder Jagdgast nur mit eigener Waffe die Jagd ausüben.
Für jeden ausländischen Jagdgast muss eine Haftpflichtversicherung vor Jagdbeginn abgeschlossen werden und jeder ausländische Jagdgast muss über eine gültige ungarische Jagdlizenz verfügen.
Für alle anderen im Vertrag und in der Beilage nicht geregelten Punkte sind die ungarischen Rechtsvorschriften maßgebend.
Waffentransport:
Waffe und Munition müssen getrennt befördert werden. In bewohnten Ortschaften, auf öffentlichen Plätzen (Hotel, Restaurant, usw.) und in Fahrzeugen dürfen Waffen nur entladen im Futteral getragen bzw. transportiert werden.
Beim Flug: Die Waffe in einem flugtauglichen Gewehrkoffer, die Munition, original verpackt -max. 5 kg- separat in einem aufzugebenen Gepäckstück. Verschiedene Fluglinien verlangen, dass das Schloss aus der Waffe genommen und separat von der Waffe, aber nicht im Handgepäck transportiert wird. Empfehlenswert ist es, das Zielfernrohr von der Waffe zu nehmen und es im Gewehrkoffer geschützt und eingewickelt zu transportieren. Achtung! Bestimmte Fluglienien befördern keine Waffe! Bitte vor der Buchung vom gewünschten Flug jedenfalls nachfragen!
Der ausländische Jäger darf seine Waffen und Munition nicht an andere Personen übergeben
Jagdgewehre:
Flinte dürfen in Ungarn nur zur Erlegung von Niederwild verwendet werden. Halbautomatische Flinte dürfen nur mit maximal 3 patronen geladen werden. Selbstladenbüschen (automatische und halbautomatische) sowie Büschen sind verboten.
Trophäenbewertung:
In Ungarn besteht die Pflicht der Trophaenbewertung . Innerhalb von 30 Tagen nach der Erlegung des Trophäenträgers muss diese der Trophäenbewertungstelle vorgelegt werden. Unter diese Pflicht fallen Geweihe von Rothirsch, Damhirsch, und Rehbock, des weiteren die Schnecken des Muffelwidders sowie die Keilerwaffen mit einer Gewehrlänge von über 16 cm.
In Ungarn gilt als Bemessungsgrundlage für die Abschussgebühr beim Rot- und Damhirsch das Geweihgewicht mit ganzem Schädel einschliesslich Oberkiefer ohne Abzüge, beim Rehbock abzüglich 90 Gramm, gewogen 24 Stunden nach dem Abkochen. Die Abschussgebühr beim Muffelwidder wird anhand der mittleren Schlauchlänge beider Schnecken bzw. bei Keilern anhand der durchschnittlichen Länge beider Gewehre, an den Aussenseiten gemessen, ermittelt.
Buchung:
Aufgrund Ihrer schriftlich (in Post oder in E-mail ) angegebenen Buchung stellt einen Jagdvertrag zusammen, der den gewünschten Abschuss, den Zeitpunkt Ihrer Jagdreise, das Revier, Unterkunft, Verpflegung, Preise und sonstige Bedingungen enthält. Ihre Buchung gilt dann für beide Seiten als verbindlich, wenn das von Ihnen unterzeichnete Vertragsduplikat mit der Vertragsanlage bei mir eintrifft und die geforderte Anzahlung geleistet wurde.